Fakten rund um die VARLP
Die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz wurde 1957 als berufständiges Versorgungswerk gegründet, um deren Mitglieder ein adäquates Alterseinkommen und eine Grundabsicherung bei Berufsunfähigkeit zu gewähren. Der Zusatz "bei" betont, dass die Versorgungsanstalt Rheinland-Pfalz keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt, sondern Teil der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist. Das Vermögen der Versorgungsanstalt ist Sondervermögen der Landeszahnärztekammer und von deren Vermögen unabhängig.