Über VARLP
Die Organe der Versorgungsanstalt Rheinland-Pfalz.

Organe der VARLP

Verwaltungsrat
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern, die Pflichtteilnehmer der Versorgungsanstalt sein müssen. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern, darunter der Stellvertreter des Vorsitzenden. Je zwei Beisitzer entfallen auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirkszahnärztekammern Koblenz, Rheinhessen und Trier. 

Derzeitiger Verwaltungsrat gewählt am 09.07.2022:

- Dr. Martin Spukti, Trier, Präsident der Versorgungsanstalt
- Dr. Jens Vaterrodt, Mainz, Stellvertretender Präsident
- Dr. Michael Herget, Konz
- Dr. Susanne Huyer, Mainz
- Sanitätsrat Dr. Werner Sträterhoff, Koblenz
- ZA Phillip Apeldorn, Mayen
- Dr. Judith Friedrich, Wittlich

Hauptversammlung
Die Hauptversammlung setzt sich gemäß § 4 der Satzung aus den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Landeszahnärztekammer zusammen, die zugleich Pflichtteilnehmer der Versorgungsanstalt sind. Mitglieder des Verwaltungsrates scheiden mit der Annnahme ihrer Wahl aus der Hauptversammlung aus. Dauer einer Legislaturperiode: 5 Jahre.

Die Gliederung erfolgt nach Bezirkszahnärztekammern: Koblenz, Rheinhessen, Trier.

Mitglieder des Verwaltungsrates in der Legislatur 2022 - 2027

  • Dr. Martin Spukti
    Präsident der VARLP
    Trier
  • Dr. Jens Vaterrodt
    Stv. Präsident der VARLP
    Mainz
  • Dr. Michael Herget
    Konz
  • Dr. Judith Friedrich
    Wittlich
  • Dr. Susanne Huyer
    Mainz
  • Dr. Werner Sträterhoff
    Sanitätsrat
    Koblenz
  • ZA Phillip Apeldorn
    Mayen

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